VORWORT
Die Gesellschaft International Shore Services Sarl mit Sitz in der Rue du Conseil-General 14, 1205 Genf (Schweiz) ist als
Reise- und Tourismusagentur sowie als Reiseveranstalter/Reisevermittler tätig und im Handelsregister
des Kantons Genf unter der Nummer IDI CHE-241.222.668 eingetragen. Tel.: +41 22 320 1837
contact@interss.ch – Steuervertreter für Italien: Studio Colombo e
Associati, Via San Damiano 9, 20122 Mailand, USt-IdNr. 10760520964, der die europäischen Vorschriften im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens für Nicht-EU-Länder (OSS Nicht-EU) einhält, im Folgenden als ISS bezeichnet
ÜBER DIE WEBSITE WWW.PARKANDCRUISE.COM ANGEBOTENE DIENSTLEISTUNGEN
International Shore Services sarl organisiert und/oder vermarktet den Personentransport auf der Straße von den
Städten und Flughäfen zu den Häfen und/oder umgekehrt in Verbindung mit den Kreuzfahrtschiffen von MSC Cruises. Der angebotene Transportdienst ist ein touristischer Zusatzdienst zum Pauschalreiseangebot und richtet sich ausschließlich an Passagiere, die ein Kreuzfahrt-Ticket von MSC Cruises erworben haben.
Der Service wird von Beförderungsunternehmen durchgeführt, die zur Erbringung von nichtliniengebundenen öffentlichen Beförderungsdiensten mit
Bussen, Kleinbussen oder Mietwagen mit Fahrer berechtigt sind.
KAUF DER DIENSTLEISTUNG
Der Kauf dieser Dienstleistung ist für diejenigen Nutzer nicht möglich, die kein Kreuzfahrt-Ticket von MSC Cruises erworben haben,
dessen Start- oder Enddatum sowie Anlegehafen jeweils mit dem Reisedatum und dem Abgabe-
bzw. Abholhafen des gekauften Tickets übereinstimmen.
Reisende müssen im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein, um den Beförderungsdienst in Anspruch nehmen zu können, und diesen
für die gesamte Dauer der Reise aufbewahren. Die Reise gilt als beendet, nachdem der Fahrgast aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist
BEFÖRDERUNG VON MINDERJÄHRIGEN
Kinderrückhaltesysteme an Bord des Busses
Kinder unter 3 Jahren dürfen (in Kleinbussen und Bussen der
internationalen Klassen M2 und M3) ausschließlich in für Kleinkinder zugelassenen Kindersitzen befördert werden. Diese Sitze müssen
von den Begleitpersonen mitgebracht werden und während der Fahrt an zwei Punkten mit den im Bus vorhandenen Sicherheitsgurten befestigt werden. Die ISS übernimmt keine Haftung für die Eignung und die gesetzeskonforme Verwendung der von den Begleitpersonen mitgebrachten Kindersitze.
Kinder über 3 Jahren müssen hingegen in Kinderrückhaltesystemen befördert werden, sofern der Bus damit ausgestattet ist und diese für die Nutzung durch die Kinder selbst geeignet sind; sie dürfen nur mit zugelassenen Kinderrückhaltesystemen gesichert werden.
Sind keine Kinderrückhaltesysteme vorhanden, dürfen Sicherheitsgurte nur verwendet werden, wenn sie für das Kind geeignet sind und der Bus damit ausgestattet ist. Diese Bestimmung gilt nur für Kinder mit einem Gewicht von weniger als 36 kg, wie es die EU-Richtlinie vorsieht, die die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen auf diese Personengruppe beschränkt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften haftet die Person, die für die Beaufsichtigung des im Fahrzeug anwesenden Kindes verantwortlich ist.
Fahrgäste mit einem Gewicht von bis zu 36 kg und einer Körpergröße von bis zu 1,50 m, die in Bussen und Kleinbussen reisen, die für den nicht-liniengebundenen Personenverkehr eingesetzt werden, können auf Kinderrückhaltesysteme verzichten, sofern sie keinen Vordersitz belegen und von mindestens einem Fahrgast begleitet werden, der mindestens 16 Jahre alt ist.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, die Sicherheitsgurte anzulegen, wenn sie sitzen und das Fahrzeug in Bewegung ist, gemäß den Anweisungen des Bordpersonals und den Hinweisen auf Schildern und Piktogrammen, die im Bus angebracht sind.
Beförderung von begleiteten Minderjährigen
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person befördert werden. Eltern oder Personen, die die Vormundschaft für Kinder unter 14 Jahren ausüben, die nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils reisen und die einer anderen natürlichen Person die Erlaubnis erteilen möchten, müssen eine Begleitungserklärung unterzeichnen.
TICKETS UND RESERVIERUNGEN
Fahrkarte
Der Passagier hat nur dann Anspruch auf die Beförderung, wenn er im Besitz eines gültigen, auf seinen Namen ausgestellten Fahrscheins ist, der für die angegebene Strecke, das angegebene Datum und die angegebene Abfahrtszeit gilt. Die Beförderung wird denjenigen Fahrgästen verweigert, die keine Kreuzfahrtfahrkarte von MSC Cruises erworben haben, deren Start- oder Enddatum sowie Anlegehafen jeweils mit dem Reisedatum und dem Abhol- bzw. Abgabehafen der erworbenen Fahrkarte übereinstimmen.
Das Ticket enthält den Namen und die Adresse des Ausstellers, den Ort und das Datum der Ausstellung, den Ort und die Uhrzeit der Abfahrt sowie den Zielort der Beförderung, den Reisepreis, den Namen des Passagiers, den Namen des Schiffes, auf dem er an Bord geht oder von dem er von Bord geht, sowie die Kabinennummer. Zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrscheins ist der Passagier verpflichtet,
die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben unverzüglich zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich des angegebenen Namens,
des gezahlten Preises, der Strecke sowie des Datums und der Uhrzeit der Abfahrt, und sich zudem zu vergewissern, dass
die zustehende Fahrpreisermäßigung (sofern vorgesehen) gewährt wurde und der gezahlte Preis dem auf dem Fahrschein angegebenen Preis entspricht. Bei Kauf des Fahrscheins bei autorisierten Verkaufsstellen oder bei Online-Käufen ist der Fahrgast verpflichtet, vor Abschluss der Transaktion eine gültige Handynummer anzugeben, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, gegebenenfalls Service-Mitteilungen zu erhalten.
Der ausgestellte Fahrschein ist ausschließlich für den angegebenen Tag, die angegebene Uhrzeit und die angegebene Fahrt gültig und muss auf Verlangen des Servicepersonals vorgezeigt werden; nach der Abfahrtszeit können keine Änderungen, Umbuchungen oder Stornierungen der Fahrscheine vorgenommen werden, da der Fahrschein in diesem Fall als verloren gilt.
E-Ticket
Das Ausdrucken des E-Tickets ist nicht zwingend erforderlich; es reicht aus, die Kopie auf dem eigenen Smartphone oder
Tablet zu speichern.
Ungültiges Ticket
Ein gefälschter, beschädigter oder anderweitig unleserlich gewordener Fahrschein ist ungültig.
Stornierungsbedingungen
Verzichtet der Fahrgast auf die Beförderung, ist er verpflichtet, als Entschädigung für den Rücktritt die folgenden Stornogebühren zu zahlen:
folgende Stornogebühren:
- Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Ticketpreises
- 59 bis 30 Tage vor Abreise: 25 % des Ticketpreises
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Ticketpreises
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Ticketpreises
- 14 bis 6 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Ticketpreises
- 5 bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Ticketpreises
Eine eventuelle Rückerstattung erfolgt direkt auf die Kreditkarte, mit der die Zahlung getätigt wurde.
Datum ändern
Für Terminänderungen wird eine Gebühr in Höhe von 5 € erhoben, und zwar für alle Änderungen, die später als 48 Stunden
vor Reiseantritt vorgenommen werden.
ZUGANG ZU DEN FAHRZEUGEN
Passagiere, die an Bord eines MSC-Schiffes gehen – Zeitplan und Treffpunkt
Um den Service in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Fahrgast mindestens 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit an dem auf dem Ticket angegebenen Ort befinden.
ISS haftet nicht für versäumte Fahrten, wenn diese auf eine verspätete Ankunft des Fahrgastes zurückzuführen sind,
und ist nicht verpflichtet, den eigenen Fahrplan zu verzögern, um auf diesen zu warten. Es liegt in der Verantwortung des
Fahrgastes, seine Reise so zu planen, dass genügend Zeit vorhanden ist, um den Anschluss an andere Transportmittel zu gewährleisten.
Falls der Fahrgast einen Anschluss wählt, der es ihm nicht ermöglicht, mit dem erforderlichen Vorlauf zum Bus zu gelangen, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung.
Passagiere, die von einem MSC-Schiff von Bord gehen – Zeitplan und Treffpunkt
Die Abfahrtszeit vom Hafen für Passagiere, die von Schiffen der MSC Cruises von Bord gehen, ist sowohl auf der Website angegeben
www.parkandcruise.com die auf dem Ticket als rein indikativ anzusehen ist
und von den Betriebsabläufen des Schiffes abhängt. Am Abend vor der Ausschiffung erhalten die Fahrgäste, die
den Service in Anspruch nehmen, die Informationen zur Ausschiffungszeit und zu den Abfahrtszeiten der Transfers
direkt in ihrer Kabine. Sollten diese nicht eingegangen sein, wenden Sie sich bitte an die Rezeption. Das Aussteigen aus den Bussen erfolgt ausschließlich an dem auf dem Ticket angegebenen Ort. Es ist nicht möglich, den Fahrer zu bitten, einen Halt außerhalb der gesetzlich zugelassenen Haltestellen einzulegen. Der Fahrgast ist dafür verantwortlich, sich zur am besten geeigneten Haltestelle zu begeben und sicherzustellen, dass er in den richtigen Bus einsteigt. Eine Karte mit allen unseren Haltestellen ist auf der Website verfügbar.
www.parkandcruise.com
ISS oder der Beförderer können nicht haftbar gemacht werden für Unfälle, Verkehrsstörungen oder alle Fälle höherer Gewalt, die nicht in unserer Macht stehen und die den normalen Ablauf unserer Dienstleistungen verhindern sollten.
Nutzer, die sich nicht an die gegebenen Hinweise halten und eine Verbindung wählen, die nicht genügend Zeit für die Durchführung der üblichen Abfertigungsverfahren (Check-in, Sicherheitskontrollen usw.) lässt, haben keinen Anspruch auf Rückerstattungen.
GEPÄCK
Das Gepäck wird unterteilt in:
- a) Handgepäck: Dabei handelt es sich um Gepäckstücke von geringen Abmessungen und/oder von besonderem Wert, z. B. Mobiltelefone, Laptops, Handhelds usw.
- b) beim Beförderer aufgegebenes Gepäck, das im Gepäckraum verstaut wird (Koffer, Reisetaschen, Trolleys), dessen Abmessungen und Gewicht die festgelegten Grenzen nicht überschreiten dürfen; es wird empfohlen, weiches Gepäck zu verwenden.
Kinderwagen werden kostenlos als Sondergepäck befördert und müssen zusammenklappbar sein. Nicht zusammenklappbare Kinderwagen können nicht befördert werden.
Menge, Abmessungen und zulässiges Gewicht
Der Fahrgast hat Anspruch auf die kostenlose Beförderung eines Handgepäcks unter eigener Obhut mit den Maßen von höchstens 40 x 30 x 15 cm und einem Gewicht von höchstens 5 kg, das in dem dafür vorgesehenen Gepäckfach im Bus oder in den dafür vorgesehenen Ablagen untergebracht werden muss.
Der Fahrgast hat außerdem Anspruch auf die kostenlose Beförderung eines weiteren Gepäckstücks mit den maximalen Abmessungen von jeweils 140 cm (Länge + Tiefe + Breite) und einem Gewicht von höchstens 5 kg.
Der Fahrgast hat außerdem Anspruch auf die kostenlose Beförderung eines weiteren Gepäckstücks mit einer maximalen Gesamtgröße von jeweils
140 cm (Länge + Tiefe + Breite) und einem Gewicht von höchstens 15 kg. Das Gepäck wird im
Gepäckraum des Busses verstaut und müssen mit einem Etikett versehen sein, auf dem der Name und das
Reiseziel der gebuchten Fahrt deutlich und lesbar angegeben sind.
Verpackung und Kennzeichnung des Gepäcks
Das gesamte Gepäck der Fahrgäste muss ordnungsgemäß verpackt sein und mit einem Etikett versehen sein, auf dem die Personalien sowie die Telefonnummer des Eigentümers – des Fahrgastes – angegeben sind. Die ISS und der Beförderer behalten sich vor, Gepäckstücke, bei denen bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass diese Anforderungen nicht erfüllt sind, nicht an Bord der Busse zuzulassen.
Wir empfehlen, das Gepäcketikett zu verwenden, das dem Kreuzfahrtticket oder dem Ticket für den Transferdienst beiliegt.
Alle Gepäckstücke, mit Ausnahme des Handgepäcks, werden in den dafür vorgesehenen Fächern der Busse verstaut.
Im Gepäck enthaltene Gegenstände
Dem Passagier ist es untersagt, Gegenstände in sein Gepäck zu packen, die Schäden verursachen können, wie beispielsweise gefährliche oder schädliche Güter oder Substanzen,
brennbares Material, Flüssigkeiten im Allgemeinen sowie verderbliche Güter. Die ISS und die Fluggesellschaft behalten sich vor,
den Reisenden für eventuelle Schäden haftbar zu machen, die Dritten und/oder anderem Gepäck durch den Inhalt seines
Gepäcks entstehen.
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften, die bei der Abreise festgestellt werden, kann das Beförderungsunternehmen rechtmäßig
die Beförderung verweigern.
Es ist strengstens untersagt, im aufgegebenen Gepäck Wertgegenstände und empfindliche Gegenstände, die keiner Kompression standhalten, sowie verderbliche Güter zu befördern.
Die ISS und der Beförderer haften nicht für deren Beschädigung oder Verlust, es sei denn, diese wurden dem Beförderer mit einer entsprechenden Wertangabe übergeben.
Haftung für Gepäck
Der Beförderer haftet für Verlust und Beschädigung des ihm verschlossen übergebenen Gepäcks bis zu einem Höchstbetrag von
8 Euro pro Kilogramm oder bis zu dem höheren Betrag, der sich aus der Wertangabe des Passagiers ergibt und
vom Beförderer akzeptiert wurde. Wird das Gewicht des Gepäcks des Passagiers nicht erfasst, so wird davon ausgegangen, dass es
das zulässige Höchstgewicht von 15 kg nicht überschreitet.
Für nicht ausgeliefertes Gepäck und nicht ausgelieferte Gegenstände haftet der Beförderer nicht für Verlust oder Beschädigung, es sei denn,
der Passagier weist nach, dass diese durch eine dem Beförderer zuzurechnende Ursache verursacht wurden. Es ist keine automatische Entschädigung oder Schadenersatzleistung vorgesehen.
Der Passagier hat – im Rahmen der oben genannten Rechtsvorschriften und innerhalb der darin festgelegten Grenzen – Anspruch auf eine
Entschädigung ausschließlich für nachgewiesene Schäden.
Verlust oder Beschädigungen müssen – andernfalls verfällt der Anspruch – bei der Aushändigung festgestellt werden, sofern es sich um
offensichtlichen Verlust oder offensichtliche Beschädigungen handelt, oder innerhalb von drei Tagen, sofern es sich um nicht offensichtlichen Verlust oder nicht offensichtliche Beschädigungen handelt.
Sollte das Gepäck wiedergefunden werden, obliegt es dem Fahrgast, es an dem ihm mitgeteilten Ort abzuholen.
Ein Fahrgast, dessen im Gepäckraum des Busses verstautes Gepäck gestohlen wurde, verloren gegangen ist und/oder vertauscht wurde, muss den Verlust oder die Beschädigung unter Androhung des Verfalls beim Bordpersonal bei der Ankunft an der Haltestelle feststellen lassen.
Er muss sich so schnell wie möglich unter der Nummer +39 02 87176066 an die ISS wenden oder eine E-Mail an support@parkandcruise.com senden.
Der Beförderer übernimmt keine Haftung für nicht wiedergefundene Gegenstände, die nicht ausgehändigt wurden oder an Bord des Busses vergessen wurden.
Gefundene Gegenstände werden maximal 7 (sieben) Tage lang beim Verkehrsunternehmen aufbewahrt; danach gelten die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen.
VERHALTEN UND VERANTWORTUNG DES FAHRGASTES
Der Fahrgast ist aufgefordert, im Interesse der Fahrsicherheit und zur Verbesserung der Servicequalität mit dem Beförderungsunternehmen zusammenzuarbeiten und dabei die geltenden Vorschriften für den Zugang zu den Fahrzeugen und Einrichtungen einzuhalten. Die Nutzer der von der ISS erbrachten Dienstleistungen sind verpflichtet, sich – sowohl sich selbst als auch anderen gegenüber – so zu verhalten, dass die Regeln des guten Benehmens eingehalten werden und in jedem Fall die allgemeinen Regeln des zivilisierten Zusammenlebens beachtet werden.
An Bord des Busses ist der Fahrgast verpflichtet, die Anweisungen des Fahrpersonals und des Begleitpersonals zu befolgen sowie in jedem Fall die folgenden allgemeinen Regeln einzuhalten:
An Bord des Busses ist der Fahrgast verpflichtet, die Anweisungen des Fahrpersonals und des Begleitpersonals sowie in jedem Fall die folgenden allgemeinen Regeln zu befolgen:
- Verbot, den Fahrer während der Fahrt mit dem Bus anzusprechen oder ihn auf andere Weise abzulenken;
- Verbot, andere Fahrgäste zu stören;
- Verpflichtung, nur einen Sitzplatz zu belegen;
- die Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten und gegebenenfalls anderer Rückhaltesysteme;
- Verpflichtung, auf die Sauberkeit des Busses und der darin befindlichen Ausrüstung zu achten;
- Es ist untersagt, die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Reise sowie das Serviceniveau in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen.
- Verpflichtung, während der Fahrt im Bus sitzen zu bleiben.
- Verbot des Verzehrs von Lebensmitteln an Bord
- Rauchverbot an Bord (einschließlich elektronischer oder verbrennungsfreier Geräte, z. B. IQOS)
Haftung des Fahrgastes für Schäden
Der Fahrgast haftet gegenüber dem Beförderer für Schäden am Bus, an dessen Einrichtung und am
Bordpersonal sowie für Schäden, die anderen Fahrgästen und deren Sachen während der Beförderung zugefügt werden. Im Falle einer
vorsätzlichen Beschädigung behält sich ISS das Recht vor, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Anzeige zu erstatten und einen Antrag auf
Schadensersatz bei den zuständigen Stellen zu stellen.
Rauchen/Raststätten/Toiletten
Das Rauchen ist an Bord des Busses verboten, auch mit elektronischen Geräten, sowohl im Fahrgastraum als auch in geschlossenen Räumen
(Toiletten, Fahrerkabine usw.). Bei Nichtbeachtung wird eine Verwaltungsstrafe verhängt, es sei denn, die Tat stellt eine schwerwiegendere Straftat im Sinne der geltenden strafrechtlichen Bestimmungen dar. Im Falle einer Straftat wird der Beförderer diese
den Justizbehörden melden und die Personalien der Zuwiderhandelnden übermitteln.
Sofern die Busse über Bordtoiletten verfügen, stehen diese den Fahrgästen zur Verfügung. Bei Nachtfahrten
und/oder Fahrzeiten von mehr als 6 Stunden ist eine (oder mehrere) Pause an einer entsprechend ausgestatteten Raststätte vorgesehen,
wo die Fahrgäste die dortigen Einrichtungen nutzen können. Die Fahrgäste müssen die Dauer der Pause genau einhalten;
sofern vom Bordpersonal nicht anders angekündigt, beträgt die Dauer der Pause 15 Minuten.
Tiertransport
Der Transport lebender Haustiere ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Blindenhunden, die blinde Fahrgäste begleiten.
NICHTDISKRIMINIERENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ISS wendet Vertragsbedingungen und Dienstleistungstarife an, die weder direkt noch indirekt eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit der Passagiere oder des Niederlassungsorts des Beförderers oder des Fahrkartenverkäufers in der Union darstellen.
RECHTE VON FAHRGÄSTEN MIT BEHINDERUNG ODER EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
ISS gewährleistet die Beförderung von Fahrgästen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität ohne zusätzliche Kosten für die Fahrkarten,
sofern nicht Sicherheitsgründe dagegen sprechen oder die Ausstattung des Fahrzeugs bzw. der Infrastruktur es nicht zulässt, diese Person unter sicheren oder praktisch durchführbaren Bedingungen zu befördern.
Rollstühle
Der Transport des zusammenklappbaren Rollstuhls und anderer Gehhilfen von Menschen mit
Behinderung oder eingeschränkter Mobilität im Frachtraum ist kostenlos. Um die Möglichkeit der Beförderung des Rollstuhls im Laderaum im Rahmen eines Beförderungsdienstes zu prüfen, muss die genaue Konfiguration des Rollstuhls oder der sonstigen Gehhilfe im Voraus an ISS mitgeteilt werden, entweder durch Ausfüllen des Online-Formulars im Menü „Kundenservice“ oder per E-Mail an die Adresse
support@parkandcruise.com vor dem Kauf der Beförderungsleistung und mit einer Vorankündigung von mindestens 36 (sechsunddreißig) Stunden vor der Abfahrtszeit derselben. Aus Sicherheitsgründen müssen Rollstühle, deren Beförderung im Frachtraum beantragt wird, zusammenklappbar und nicht elektrisch betrieben sein.
FAHRGASTRECHTE, VERANTWORTUNG DER ISS
Transport
Die Beförderungsunternehmen, mit denen die ISS einen kommerziellen Vertrag abgeschlossen hat, sind verpflichtet, Passagiere mit einem gültigen Ticket sowie deren Gepäck unter Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Bestimmungen zu befördern. Die ISS verpflichtet sich zudem, Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Reise auf ein Minimum zu beschränken.
HAFTUNG
ISS haftet im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen eine der vertraglichen Verpflichtungen, die in den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Vertrag oder gesetzlich festgelegt sind, es sei denn, Zufall oder Ereignisse höherer Gewalt
verhindern oder behindern die Erbringung der geschuldeten Leistungen. Unter Zufall oder höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das ISS zum Zeitpunkt der Ausstellung des Beförderungsausweises weder kontrollieren noch vernünftigerweise vorhersehen konnte und dessen Auswirkungen nicht vernünftigerweise vermieden werden können.
Außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt ISS von jeglicher Haftung in den folgenden Fällen befreit: (i)
Verwechslung oder Diebstahl von Gepäck; (ii) Schäden oder die Vergrößerung von Schäden, die auf eine unsachgemäße Verpackung des
Gepäcks durch den Fahrgast zurückzuführen sind, und (iii) Schäden am Gepäck oder am Fahrgast, die auf fahrlässiges Handeln des
Fahrgastes zurückzuführen sind.
Die Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Tod, Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks, die auf einen Unfall im Zusammenhang mit der Nutzung von Bussen während einer Fahrt zurückzuführen sind. Hinsichtlich der Bedingungen und der Höhe der Entschädigung wird auf die geltenden nationalen Rechtsvorschriften sowie auf Art. 7 der
EU-Verordnung Nr. 181 von 2011. Es ist keine automatische Entschädigung oder Schadenersatzleistung vorgesehen. Der Fahrgast –
gemäß der oben genannten Rechtsvorschrift und innerhalb der darin vorgesehenen Grenzen – hat nur Anspruch auf Entschädigung für diejenigen Schäden, die nachweislich entstanden sind. Nach einem Unfall, der sich aus der Nutzung von Bussen während einer Fahrt ergibt, leistet ISS
eine angemessene und den unmittelbaren praktischen Bedürfnissen des Fahrgastes nach dem Unfall entsprechende Hilfe. Die geleistete Hilfe stellt in keiner Weise ein Anerkennen oder Einräumen von Haftung dar.
BESCHWERDEN
Fahrgäste können im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes seitens ISS gegen die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Busverkehr Beschwerden einreichen, indem sie das entsprechende Formular auf der ISS-Website im Bereich „Kundenservice“ ausfüllen.
Gemäß den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften über die Fahrgastrechte im Busverkehr beziehen sich die Gründe für die Einreichung einer Beschwerde ausschließlich auf:
(i) für nationale oder internationale Verbindungen mit einer Entfernung von mindestens 250 km:
- Ausbleibende Ausstellung der Fahrkarte;
- diskriminierende Vertragsbedingungen oder Tarife;
- Nichteinhaltung der Verpflichtungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität;
- Ausfall einer alternativen Beförderung im Falle einer Annullierung, einer Verspätung beim Abflug oder einer Überbuchung;
- fehlende und/oder fehlerhafte Informationen im Falle einer Stornierung oder Verspätung bei der Abreise;
- fehlende Betreuung am Bahnhof im Falle einer Annullierung oder Verspätung bei der Abfahrt;
- Unterlassung der Unterrichtung des Fahrgastes über die Fahrt und seine Rechte;
- Nichtumsetzung des Systems zur Bearbeitung von Beschwerden;
(ii) für Dienstleistungen, deren Entfernung weniger als 250 km beträgt, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder internationale Dienstleistungen handelt:
- diskriminierende Vertragsbedingungen oder Tarife;
- Nichteinhaltung der Verpflichtungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität;
- Informationen für Fahrgäste über die Reise und ihre Rechte;
- Nichtumsetzung des Systems zur Bearbeitung von Beschwerden;
Gemäß Art. 27 der EU-Verordnung Nr. 181 von 2011 müssen Fahrgäste Beschwerden innerhalb von drei (3)
Monaten ab dem Datum einreichen, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen.
ISS (i) bestätigt dem Fahrgast innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde den Erhalt der Beschwerde; (ii) spätestens
drei (3) Monate nach Eingang der Beschwerde dem Fahrgast eine endgültige Antwort auf die Beschwerde übermitteln.
In zweiter Instanz können Fahrgäste 90 Tage nach Einreichung der ersten Beschwerde bei ISS Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Anspruch nehmen oder – gemäß Art. 28 Abs. 3
der EU-Verordnung Nr. 181 von 2011 und gemäß Art. 3 Abs. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 169 vom 4. November 2014 – bei der Regulierungsbehörde für den Verkehr wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Verordnung und gemäß den von dieser Behörde festgelegten Modalitäten einreichen. Insbesondere kann die Beschwerde wahlweise wie folgt eingereicht werden: (i) per Einschreiben an die Adresse Via Nizza Nr. 230, 10126 Turin; (ii) per E-Mail an eine der folgenden E-Mail-Adressen:
PEC: pec@pec.autorita-trasporti.it, E-Mail: reclami-bus@autorita-trasporti.it; über den dafür vorgesehenen
elektronischen Zugang (SiTe), der auf der Website der Behörde verfügbar ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website
www.autorita-trasporti.it. Zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten kann zudem die
ODR-Plattform genutzt werden, ein Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung, das verfügbar ist
hier.
Für die Einreichung der Beschwerde können wahlweise Italienisch oder Englisch verwendet werden. ISS
wird den Fahrgästen in derselben Sprache antworten, die diese bei der Einreichung der Beschwerde verwendet haben.
Beschwerden können entweder über das Internet (Online-Beschwerde) oder per Post
(Einschreiben/Normalbrief) eingereicht werden (Beschwerde in Papierform).
ISS prüft Beschwerden, die gemeinsam die folgenden Elemente enthalten:
(i) die Identifikationsdaten des Fahrgastes und eines eventuellen Vertreters;
(ii) die Angaben zur durchgeführten oder geplanten Reise und zum Beförderungsvertrag bzw. eine Kopie des Fahrscheins;
(iii) die Beschreibung der festgestellten Abweichung der Dienstleistung von einer oder mehreren festgelegten Anforderungen,
jeweils in den einschlägigen Rechtsvorschriften bzw. in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von ISS festgelegt sind.
Falls ISS die im vorstehenden Absatz genannten Fristen nicht einhält, hat der Fahrgast Anspruch auf eine automatische Entschädigung in Höhe eines Prozentsatzes des Fahrpreises, der (i) mindestens 10 % (zehn
Prozent) im Falle einer Antwort, die zwischen dem einundneunzigsten und dem einhundertzwanzigsten Tag nach Eingang der Beschwerde erfolgt,
bzw. (ii) 20 % (zwanzig Prozent) im Falle einer Antwort, die nicht innerhalb von einhundertzwanzig Tagen nach Eingang der Beschwerde erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entschädigungen nicht fällig sind, wenn (a) deren Betrag unter
4 (vier) Euro liegt, (b) die Beschwerde vom Passagier nicht gemäß den Modalitäten, Mindestanforderungen und Fristen des vorstehenden Absatzes 18.8 eingereicht wurde oder (c) dem Passagier bereits eine Entschädigung im Zusammenhang mit einer Beschwerde bezüglich derselben Reise gezahlt wurde.
Bei Beschwerden bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen durch Drittbeförderer stellt ISS dem Passagier die Kontaktdaten des Beförderers zur Verfügung, an den sich der Passagier wenden muss, um die Beschwerde einzureichen.
ÄNDERUNGEN
ISS behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der ISS-Website in Kraft. Für Beförderungsdokumente, die von ISS vor der Veröffentlichung der oben genannten Änderungen ausgestellt wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs der ISS-Dienstleistung gültig waren.
INFORMATION GEMÄSS DEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die personenbezogenen Daten der Passagiere bzw. der Nutzer, die die Dienstleistungen von Drittanbietern über die Portale
ISS Dienstleistungen Dritter über die Portale erwerben, werden von ISS selbst als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu Zwecken verarbeitet, die in engem Zusammenhang mit der Erbringung der Beförderungsdienstleistung und etwaiger Zusatzdienstleistungen stehen, in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG erstellt wurde
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG,
auch als Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) bezeichnet, und in jedem Fall unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften
zum Schutz personenbezogener Daten, womit das Gesetzesdekret Nr. 196 von 2003 in der durch das Gesetzesdekret
Nr. 101 von 2018, sowie der jeweils von der Datenschutzbehörde erlassenen Bestimmungen;
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ISS verarbeitet die personenbezogenen Daten mittels geeigneter papiergebundener, elektronischer und/oder telematischer Mittel, wobei die Verarbeitungslogik streng auf die oben genannten Zwecke ausgerichtet ist und in jedem Fall so erfolgt, dass die Sicherheit und Vertraulichkeit
der personenbezogenen Daten selbst gewährleistet sind.
Jeder Passagier kann die vorgesehenen Rechte innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen gemäß den Artikeln 7 und 15–22
der DSGVO ausüben, indem er sich per E-Mail an ISS unter der Adresse privacy@interss.ch wendet; auf diese Anfrage wird unverzüglich und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach deren Eingang eine angemessene Antwort erteilt.
RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die ISS-Dienstleistungen liegen ausschließlich bei ISS, das das Eigentum daran auch nach Beendigung des Vertrags behält. Der Erwerb von ISS-Dienstleistungen gewährt dem Fahrgast keinerlei Nutzungs- und/oder Lizenzrechte in Bezug auf das geistige Eigentum an den ISS-Dienstleistungen.
Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet „geistiges Eigentum“ allgemein alle gegenwärtigen und
zukünftigen Urheberrechte (Copyright), Marken, Kennzeichen, Know-how, Patente, Gebrauchsmuster, Erfindungen, Domains,
Designs, Muster und alle sonstigen Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum, die in einer beliebigen internationalem Rechtsordnung anerkannt sind, einschließlich aller damit verbundenen Anmeldungen und Eintragungen sowie der Rechte, diese im Zusammenhang mit den ISS-Diensten zu beantragen.
WEITERE WICHTIGE BESTIMMUNGEN
Die Nutzung der Online-Vertriebskanäle von ISS durch den Fahrgast zum Erwerb einer Beförderungsleistung
setzt die automatische und uneingeschränkte Zustimmung zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den darin näher beschriebenen Bestimmungen voraus
(einschließlich, beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, der Datenschutz- und Cookie-Richtlinien, die auf der Website einsehbar sind).
Letzte Aktualisierung: Juni 2024